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Das persönliche Budget

Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde bereits mit dem SGB IX zum 1.7.2001 eingeführt. Leistungsempfänger können seitdem von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ein Budget wählen.

Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets. Nun können Menschen mit Be­hin­derung also wählen: statt einer Sachleistung können sie einen Geldbetrag bekommen. Mit diesem Geld – dem persönlichen Budget – können Menschen mit Be­hin­derung ihre Hilfe und Unterstützung selbst organisieren und bezahlen. Sie können auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.

Die Leistungen zur Teilhabe  umfassen dabei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Weitere Informationen über das persönliche Budget des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)