Das persönliche Budget
Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde bereits mit dem SGB IX zum 1.7.2001 eingeführt. Leistungsempfänger können seitdem von den Rehabilitationsträgern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen ein Budget wählen.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets. Nun können Menschen mit Behinderung also wählen: statt einer Sachleistung können sie einen Geldbetrag bekommen. Mit diesem Geld – dem persönlichen Budget – können Menschen mit Behinderung ihre Hilfe und Unterstützung selbst organisieren und bezahlen. Sie können auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.
Die Leistungen zur Teilhabe umfassen dabei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Weitere Informationen über das persönliche Budget des Landschaftsverbands Rheinland (LVR)