Mitwirkung der behinderten Beschäftigten
Die Mitarbeitenden der VARIUS Werkstätten haben ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis.
Ihre Interessen werden vom Werkstattrat vertreten. Er wird von den Mitarbeitern gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre, dann finden Neuwahlen statt.
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Werkstattrates ist die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO), die 2001 in Kraft getreten ist. Sie enthält verbindliche Aussagen über die Mitwirkungsrechte.
Der Werkstattrat hat in vielen Bereichen ein Mitwirkungsrecht, z.B. bei der Werkstattordnung, den Arbeits- und Pausenzeiten, der Urlaubsregelung, bei Regelungen im Entgeltsystem und bei der Planung von Festen und anderen Aktivitäten.
Den Werkstattrat der VARIUS Werkstätten erreichen Sie unter: werkstattrat@varius.ws