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Mitwirkung der behinderten Beschäftigten

Die Mitarbeitenden der VARIUS Werk­stätten haben ein arbeitnehmerähnliches Rechts­verhältnis.

Ihre Interessen werden vom Werk­stattrat ver­treten. Er wird von den Mitarbeitern gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre, dann finden Neuwahlen statt.

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Werk­stattrates ist die Werk­stätten­mitwirkungs­ver­ordnung (WMVO), die 2001 in Kraft getreten ist. Sie enthält ver­bindliche Aussagen über die Mitwirkungsrechte.

Der Werk­stattrat hat in vielen Bereichen ein Mitwirkungsrecht, z.B. bei der Werk­stattordnung, den Arbeits- und Pausenzeiten, der Urlaubs­regelung, bei Regelungen im Entgelt­system und bei der Planung von Festen und anderen Aktivitäten.

Den Werk­stattrat der VARIUS Werk­stätten erreichen Sie unter: werkstattrat@varius.ws