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Rechenbeispiel zur Ausgleichsabgabe

Bei einer Unternehmensgröße von 200 Mitarbeitenden müssten Sie 10 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzen (5 % aller Arbeitsplätze).

Haben Sie lediglich 4 schwerbehinderte Beschäftigte eingestellt, so beträgt die Beschäftigungsquote 2 %.

Gemäß der gesetzlichen Staffelung müssen Sie demnach für die 6 nicht besetzten Plätze monatlich jeweils 220 €, also insgesamt 1.320 € Ausgleichsabgabe zahlen. Dies entspricht einer Gesamtsumme von 15.840 € pro Jahr.

Eine Auftragsvergabe an die VARIUS Werk­stätten hilft Ihnen, diese Kosten zu minimieren oder sogar ganz zu ver­meiden, da Sie von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen können.

Wie hoch dieser Betrag jeweils ist, weisen wir auf jeder unserer Rechnungen eindeutig aus, so dass sie als zulässige Bescheinigungen zur Vorlage beim Integrationsamt ver­wendet werden können. Viele Leistungen unserer Werk­statt haben einen hohen Lohnanteil, beispielsweise Ver­packungs- und Konfektionierungsarbeiten, Montagearbeiten oder die Garten-Landschaftspflege.

Im obigen Beispiel wären Sie somit bei reinen Lohnaufträgen an die VARIUS Werk­stätten in Höhe von 31.680 € komplett von der Zahlung der Ausgleichsabgabe befreit.

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